APA - Ambulanter Pflegedienst Aydin
Verhinderungspflege
Ist die private Pflegeperson vorübergehend durch Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen daran gehindert die Pflege durchzuführen? Oder benötigt sie einfach eine Entlastung, dann übernehmen wir die Ersatzpflege.
Die Pflegekasse zahlt für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr diese Leistungen.
Dieser Anspruch kann jedoch erst wahrgenommen werden, nachdem die Pflegeperson den pflegebedürftigen Menschen mindestens sechs Monate in Ihrer Häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne bei uns in den Bürozeiten unter der Nummer: 02043 / 92 95 25
Wir sind in Gladbeck und den angrenzenden Stadtteilen von Gelsenkirchen und Bottrop für Sie da.