Pflegegrade: Einstufung, Antrag und Leistungen

Pflege bei anerkanntem Pflegegrad

Sobald ein Pflegegrad anerkannt ist, stehen Ihnen Leistungen der Pflegeversicherung zu. Als ambulanter Pflegedienst in Gladbeck setzen wir diese bei Ihnen zu Hause um und unterstützen Sie in allen Bereichen der häuslichen Pflege:

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Pflegerische Betreuungsmaßnahmen

Häusliche Krankenpflege

Hilfe bei der Haushaltsführung

Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen

Pflegefachkraft des APA Pflegedienstes bei der Medikamentengabe zu Hause

Pflegegrade: Antrag, Begutachtung und Leistungen

Der Pflegegrad bildet ab, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigen kann, und ist Voraussetzung für Leistungen der Pflegeversicherung. Es gibt fünf Pflegegrade, die von einer geringen bis zu einer sehr schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit reichen.

Fünf Pflegegrade

Die Pflegeversicherung unterscheidet fünf Pflegegrade. Sie ordnen ein, wie stark die Selbstständigkeit im Alltag beeinträchtigt ist, von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5.

Antrag bei der Pflegekasse

Den Antrag auf einen Pflegegrad stellen Sie bei der Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist.

Welche Unterlagen und Schritte im Einzelnen notwendig sind, erfahren Sie direkt bei der Pflegekasse. Wir unterstützen Sie auf Wunsch gerne bei den vorbereitenden Fragen rund um die häusliche Pflege.

Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof

Ob und in welchem Umfang ein Pflegegrad vorliegt, stellt eine Begutachtung fest. Bei gesetzlich Versicherten führt der Medizinische Dienst (MD) diese Begutachtung durch, bei privat Versicherten die Medicproof GmbH als Gutachterdienst der privaten Pflegeversicherung.

Die Begutachtung findet in der Regel im häuslichen Umfeld statt. Auf dieser Grundlage entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad.

Was die Begutachtung betrachtet

Die Begutachtung betrachtet die Selbstständigkeit in mehreren Lebensbereichen:

Aus der Gesamtbetrachtung dieser Bereiche ergibt sich der Pflegegrad.

Mehr Unterstützung mit steigendem Pflegegrad

Mit einem höheren Pflegegrad stehen mehr Unterstützungsleistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung.

Welche Leistungen im Einzelfall infrage kommen, hängt vom festgestellten Pflegegrad und der individuellen Situation ab. Genaue Angaben dazu erhalten Sie direkt von Ihrer Pflegekasse. Wir beraten Sie darüber hinaus gerne persönlich, welche Unterstützung durch den ambulanten Pflegedienst für Sie in Gladbeck und Umgebung passt.

PflegegradPflegegeldPflegesachleistung
Pflegegrad 1kein Anspruchkein Anspruch
Pflegegrad 2347 €796 €
Pflegegrad 3599 €1.497 €
Pflegegrad 4800 €1.859 €
Pflegegrad 5990 €2.299 €

Monatliche Beträge nach SGB XI (Stand 2026). Quelle: Bundesgesundheitsministerium. Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung, aber den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich.

Häufig gestellte Fragen

Den Antrag auf einen Pflegegrad stellen Sie bei der Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist.

Welche Unterlagen und Schritte im Einzelnen notwendig sind, erfahren Sie direkt bei der Pflegekasse. Wir unterstützen Sie auf Wunsch gerne bei den vorbereitenden Fragen rund um die häusliche Pflege.

Ob und in welchem Umfang ein Pflegegrad vorliegt, stellt eine Begutachtung fest. Bei gesetzlich Versicherten führt der Medizinische Dienst (MD) diese Begutachtung durch, bei privat Versicherten die Medicproof GmbH als Gutachterdienst der privaten Pflegeversicherung.

Die Begutachtung findet in der Regel im häuslichen Umfeld statt. Auf dieser Grundlage entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad.

Mit einem höheren Pflegegrad stehen mehr Unterstützungsleistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung.

Welche Leistungen im Einzelfall infrage kommen, hängt vom festgestellten Pflegegrad und der individuellen Situation ab. Genaue Angaben dazu erhalten Sie direkt von Ihrer Pflegekasse.

Ja, wir beraten Sie gerne persönlich rund um die häusliche Pflege und die vorbereitenden Fragen zum Pflegegrad.

Die endgültige Entscheidung über den Pflegegrad trifft die Pflegekasse auf Grundlage der Begutachtung. Sprechen Sie uns gerne an, wir unterstützen Sie in Gladbeck und Umgebung.

Mitarbeiterin des APA Pflegedienstes bei der Arbeit

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Fax: +49 2043 92 95 26
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Pflegefachkraft im Gespräch mit einer Seniorin im Rollstuhl