Pflegegrade: Einstufung, Antrag und Leistungen
Pflege bei anerkanntem Pflegegrad
Sobald ein Pflegegrad anerkannt ist, stehen Ihnen Leistungen der Pflegeversicherung zu. Als ambulanter Pflegedienst in Gladbeck setzen wir diese bei Ihnen zu Hause um und unterstützen Sie in allen Bereichen der häuslichen Pflege:
Körperbezogene Pflegemaßnahmen
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
Häusliche Krankenpflege
Hilfe bei der Haushaltsführung
Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen
Pflegegrade: Antrag, Begutachtung und Leistungen
Der Pflegegrad bildet ab, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigen kann, und ist Voraussetzung für Leistungen der Pflegeversicherung. Es gibt fünf Pflegegrade, die von einer geringen bis zu einer sehr schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit reichen.
Fünf Pflegegrade
Die Pflegeversicherung unterscheidet fünf Pflegegrade. Sie ordnen ein, wie stark die Selbstständigkeit im Alltag beeinträchtigt ist, von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5.
Antrag bei der Pflegekasse
Den Antrag auf einen Pflegegrad stellen Sie bei der Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist.
Welche Unterlagen und Schritte im Einzelnen notwendig sind, erfahren Sie direkt bei der Pflegekasse. Wir unterstützen Sie auf Wunsch gerne bei den vorbereitenden Fragen rund um die häusliche Pflege.
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof
Ob und in welchem Umfang ein Pflegegrad vorliegt, stellt eine Begutachtung fest. Bei gesetzlich Versicherten führt der Medizinische Dienst (MD) diese Begutachtung durch, bei privat Versicherten die Medicproof GmbH als Gutachterdienst der privaten Pflegeversicherung.
Die Begutachtung findet in der Regel im häuslichen Umfeld statt. Auf dieser Grundlage entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad.
Was die Begutachtung betrachtet
Die Begutachtung betrachtet die Selbstständigkeit in mehreren Lebensbereichen:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Aus der Gesamtbetrachtung dieser Bereiche ergibt sich der Pflegegrad.
Mehr Unterstützung mit steigendem Pflegegrad
Mit einem höheren Pflegegrad stehen mehr Unterstützungsleistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung.
Welche Leistungen im Einzelfall infrage kommen, hängt vom festgestellten Pflegegrad und der individuellen Situation ab. Genaue Angaben dazu erhalten Sie direkt von Ihrer Pflegekasse. Wir beraten Sie darüber hinaus gerne persönlich, welche Unterstützung durch den ambulanten Pflegedienst für Sie in Gladbeck und Umgebung passt.
| Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistung |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch | kein Anspruch |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € |
Monatliche Beträge nach SGB XI (Stand 2026). Quelle: Bundesgesundheitsministerium. Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung, aber den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich.
Häufig gestellte Fragen
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Den Antrag auf einen Pflegegrad stellen Sie bei der Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist.
Welche Unterlagen und Schritte im Einzelnen notwendig sind, erfahren Sie direkt bei der Pflegekasse. Wir unterstützen Sie auf Wunsch gerne bei den vorbereitenden Fragen rund um die häusliche Pflege.
Wer stellt den Pflegegrad fest?
Ob und in welchem Umfang ein Pflegegrad vorliegt, stellt eine Begutachtung fest. Bei gesetzlich Versicherten führt der Medizinische Dienst (MD) diese Begutachtung durch, bei privat Versicherten die Medicproof GmbH als Gutachterdienst der privaten Pflegeversicherung.
Die Begutachtung findet in der Regel im häuslichen Umfeld statt. Auf dieser Grundlage entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad.
Was ändert sich mit einem höheren Pflegegrad?
Mit einem höheren Pflegegrad stehen mehr Unterstützungsleistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung.
Welche Leistungen im Einzelfall infrage kommen, hängt vom festgestellten Pflegegrad und der individuellen Situation ab. Genaue Angaben dazu erhalten Sie direkt von Ihrer Pflegekasse.
Unterstützt APA beim Antrag?
Ja, wir beraten Sie gerne persönlich rund um die häusliche Pflege und die vorbereitenden Fragen zum Pflegegrad.
Die endgültige Entscheidung über den Pflegegrad trifft die Pflegekasse auf Grundlage der Begutachtung. Sprechen Sie uns gerne an, wir unterstützen Sie in Gladbeck und Umgebung.
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