Verhinderungspflege
Wenn Sie im Rahmen einer Behandlung Hilfe benötigen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege ist eine wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige. Wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend nicht verfügbar ist, etwa aus persönlichen Gründen oder zur Erholung, kann ein Pflegedienst einspringen. Diese Ersatzpflege ermöglicht es, dass die pflegebedürftige Person weiterhin angemessen versorgt wird. Die Kosten für den Pflegedienst übernimmt die Pflegeversicherung. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Innerhalb eines Jahres sind bis zu 8 Wochen Verhinderungspflege möglich. Dieses Angebot erleichtert es Pflegepersonen, dringend benötigte Pausen einzulegen, ohne die Versorgung ihrer Angehörigen zu vernachlässigen.
Aktivierende Pflege
Körperpflege
Hilfestellung beim An/-Auskleiden
Unterstützung bei der Ausscheidung
Unterstützung bei der Positionierung
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Hilfe bei der Flüssigkeitsaufnahme
Sondenernährung bei implantierter Magensonde
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