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APA - Ambulanter Pflegedienst Aydin

Pflegestufen

Nachfolgend finden Sie Informationen zu den verschiedenen Pflegestufen und Pflegesätzen und zu den aktuellen Erhöhungen ab 2010 und 2012:

Ambulante Leistungen
Wird die Pflege im Bereich der ambulanten Leistungen durch Pflegefachkräfte erbracht, besteht ein Anspruch auf häusliche Pflegehilfe. Diese Leistungen wurden wie folgt festgesetzt:

Pflegegrade PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Seit Januar 2010   440 € 1.040 € 1.510 € -
Ab 1. Januar 2012   450 € 1.100 € 1.550 € -
Ab 1. Januar 2022   724 € 1.363 € 1.693 € 2.095 €

Wird die Pflege selbst sichergestellt, zahlt die Pflegeversicherung ein Pflegegeld in folgender Höhe:

Pflegegrade PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Seit Januar 2010   225 € 430 € 685€ -
Ab 1. Januar 2012   235 € 440 € 700 € -
Ab 1. Januar 2022   316 € 545 € 728 € 901 €

Tages- und Nachtpflege:
Wichtige Verbesserungen gibt es auch bei der Tages- und Nachtpflege. Der Sachleistungsanspruch wird entsprechend dem Anstieg bei den ambulanten Pflegesachleistungen schrittweise erhöht.

Neben dieser allgemeinen Erhöhung der Leistung wird außerdem bei der Kombination von Leistungen der Tages- und Nachtpflege mit ambulanten Sachleistungen und/oder dem Pflegegeld der höchstmögliche Gesamtanspruch auf das 1,5-fache des bisherigen Betrages erhöht. Zwar können diese Leistungen auch bisher schon miteinander kombiniert werden. Jedoch galten als Leistungsobergrenze insgesamt jeweils das Pflegegeld oder die Sachleistung, so dass in der Praxis oftmals zu wenig Leistung für die Versorgung zu Hause verblieb. Wird also bspw. 50% der Leistung der Tages- und Nachtpflege in Anspruch genommen, besteht ab 2010 daneben noch ein 100%-iger Anspruch auf das Pflegegeld oder eine Pflegesachleistung. Letzterer erhöht sich allerdings nicht, wenn weniger als 50% der Leistung für die Tages- und Nachtpflege in Anspruch genommen wird. Die Leistungsverbesserungen kommen so der Tages- und Nachtpflege zu Gute. 

Kurzzeitpflege:
Auch bei der Kurzzeitpflege erhöhen sich die Leistungen. Bis 2009 lag die Grenze bei 1.470 € pro Jahr. Ab 2010 gilt - wie bei der Verhinderungspflege - 1.510 € und ab 2012 1.550 € und ab 2022 1.774 €.

Kontakt
Ambulanter Pflegedienst Aydin
Sandstraße 13
45964 Gladbeck

Tel.: 02043-929525
Fax: 02043-929526
Mail:
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