APA - Ambulanter Pflegedienst Aydin
Pflegestufen
Nachfolgend finden Sie Informationen zu den verschiedenen Pflegestufen und Pflegesätzen und zu den aktuellen Erhöhungen ab 2010 und 2012:
Ambulante Leistungen
Wird die Pflege im Bereich der ambulanten Leistungen durch Pflegefachkräfte erbracht, besteht ein Anspruch auf häusliche Pflegehilfe. Diese Leistungen wurden wie folgt festgesetzt:
Pflegegrade | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
---|---|---|---|---|---|
Seit Januar 2010 | 440 € | 1.040 € | 1.510 € | - | |
Ab 1. Januar 2012 | 450 € | 1.100 € | 1.550 € | - | |
Ab 1. Januar 2022 | 724 € | 1.363 € | 1.693 € | 2.095 € |
Wird die Pflege selbst sichergestellt, zahlt die Pflegeversicherung ein Pflegegeld in folgender Höhe:
Pflegegrade | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
---|---|---|---|---|---|
Seit Januar 2010 | 225 € | 430 € | 685€ | - | |
Ab 1. Januar 2012 | 235 € | 440 € | 700 € | - | |
Ab 1. Januar 2022 | 316 € | 545 € | 728 € | 901 € |
Tages- und Nachtpflege:
Wichtige Verbesserungen gibt es auch bei der Tages- und Nachtpflege. Der Sachleistungsanspruch wird entsprechend dem Anstieg bei den ambulanten Pflegesachleistungen schrittweise erhöht.
Neben dieser allgemeinen Erhöhung der Leistung wird außerdem bei der Kombination von Leistungen der Tages- und Nachtpflege mit ambulanten Sachleistungen und/oder dem Pflegegeld der höchstmögliche Gesamtanspruch auf das 1,5-fache des bisherigen Betrages erhöht. Zwar können diese Leistungen auch bisher schon miteinander kombiniert werden. Jedoch galten als Leistungsobergrenze insgesamt jeweils das Pflegegeld oder die Sachleistung, so dass in der Praxis oftmals zu wenig Leistung für die Versorgung zu Hause verblieb. Wird also bspw. 50% der Leistung der Tages- und Nachtpflege in Anspruch genommen, besteht ab 2010 daneben noch ein 100%-iger Anspruch auf das Pflegegeld oder eine Pflegesachleistung. Letzterer erhöht sich allerdings nicht, wenn weniger als 50% der Leistung für die Tages- und Nachtpflege in Anspruch genommen wird. Die Leistungsverbesserungen kommen so der Tages- und Nachtpflege zu Gute.
Kurzzeitpflege:
Auch bei der Kurzzeitpflege erhöhen sich die Leistungen. Bis 2009 lag die Grenze bei 1.470 € pro Jahr. Ab 2010 gilt - wie bei der Verhinderungspflege - 1.510 € und ab 2012 1.550 € und ab 2022 1.774 €.